Allgemeine Bedingungen


Follow me! Allgemeine Bedingungen

(PL) Vertragsbedingungen für den Transport

Anhang Nr. 2. Bedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen im Individualverkehr in der Business Class

Anhang Nr. 3. Bedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen im Individualverkehr in der First Class

 

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. Diese Bestimmungen wurden auf der Grundlage von Art. 4 des Gesetzes vom 15. November 1984 über das Transportrecht (konsolidierter Text Dz. U. 2000 Nr. 50 Pos. 601, mit späteren Änderungen) erstellt, der die Bedingungen für den Transport von Personen und Gütern durch B.P. Interglobus Tour festlegt.
1.2. Die im Regelwerk verwendeten Begriffe bedeuten:
a) B.P. Interglobus Tour – Biuro Podróży Interglobus Tour Sp. j. Tomasz Bloch, ul. Szczecińska 15 B/8, 72-100 Goleniów, Bezirksgericht Szczecin – Zentrum in Szczecin, XIII Wirtschaftsabteilung des Nationalen Gerichtsregisters KRS 0000346959 NIP 856-16-78-548 REGON 812419271.
b) Passagier – Person, die den Transportservice auf der Grundlage eines gültigen Tickets nutzt;
c) Beförderer – B.P. Interglobus Tour, das den Transport von Passagieren auf der Grundlage von Genehmigungen und Lizenzen durchführt, die von den zuständigen Verwaltungsbehörden ausgestellt wurden;
d) Ticket – personalisiertes Dokument, das zur Fahrt berechtigt und nicht an eine andere Person übertragen werden kann;
e) Gepäck – bewegliche Sachen, die der Reisende im Bus mitführt;
f) Fahrplan – Plan der Busfahrten auf der Strecke, mit den Abfahrtszeiten von den Haltestellen (in Ortszeit), den Ankunftszeiten und den Namen der Haltestellen.
1.3. Der Kauf eines Tickets bedeutet die Annahme der „Vertragsbedingungen für den Transport“.

2. TICKET
2.1. Das Dokument, das zur Fahrt berechtigt, ist:
a) im Falle eines Kaufs im Büro: „Ticket“ oder „Vertrag – Anmeldung“, die im weiteren Verlauf dieses Reglements als Ticket bezeichnet werden;
b) im Falle eines Online-Verkaufs auf der Website: www.followme.pl der Ausdruck mit „Buchungsbestätigung“ – im weiteren Verlauf dieses Reglements als Ticket bezeichnet.
2.2. Der Beförderer legt den Ticketpreis und die Gültigkeitsdauer fest. Der Ticketpreis wird nach dem gültigen Tarif berechnet.
2.3. Ein gültiges Ticket sollte enthalten:
a) den Namen und Vornamen des Passagiers, der sich während der Reise damit ausweist;
b) das Ziel der Reise sowie Datum und Uhrzeit ihres Beginns;
c) den Namen des Beförderers und den Stempel des ausstellenden Büros;
d) den gezahlten Ticketpreis.
2.4. Der Ticketkäufer ist verpflichtet, die Richtigkeit der auf dem Ticket enthaltenen Angaben zu überprüfen.
2.5. Alle Änderungen auf dem Ticket müssen mit einem Stempel und einer Unterschrift des ändernden Büros versehen sein.
2.6. Der Beförderer bietet folgende Ticketarten zum Verkauf an:
a) Einzelticket – ein Ticket mit festem Abfahrtsdatum, das zur einfachen Fahrt von Start- zum Zielort berechtigt;
b) Rückfahrkarte – ein Ticket, das zur Hin- und Rückfahrt mit festen Abfahrtsdaten in beide Richtungen berechtigt;
c) OPEN-Ticket – eine Art Rückfahrkarte, die zur Hin- und Rückfahrt berechtigt, wobei der Ticketinhaber das Rückfahrtsdatum innerhalb der Gültigkeitsdauer des Tickets frei wählen kann.
2.7. Die Rückfahrkarte oder das OPEN-Ticket sind für 6 Monate ab dem Datum der ersten Reise gültig. Das Einzelticket ist bis zum Abfahrtsdatum gültig.
2.8. Im Falle eines Rücktritts von einer Fahrtrichtung bei einer Rückfahrkarte (Hin- und Rückfahrt) wird der Unterschied zwischen dem Preis eines Einzeltickets (einfache Fahrt) und einer Rückfahrkarte erstattet, abzüglich der in Paragraph 4.3 festgelegten Kosten.
2.9. Die Gebühr für ein OPEN-Ticket, das innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf nicht genutzt wird, wird nicht erstattet.
2.10. Ein Promotionsticket, d.h. ein Ticket, das einen anderen Preis als den regulären, im auf der Website www.followme.pl verfügbaren Tarif festgelegten Preis hat, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, ein Ticket, das über Groupon erworben wurde, ein Happy Hours-Ticket, ein Ticket für 1zł, ist nicht erstattungsfähig oder änderbar.
2.11. OPEN-Tickets sind nicht erstattungsfähig oder änderbar.
2.12. Der Beförderungsvertrag wird mit der Annahme des Tickets durch B.P. Interglobus Tour wirksam.
2.13. Die Sitzplatzreservierung im Fahrzeug erfolgt ohne Zuteilung einer bestimmten Sitzplatznummer.
2.14. Der Passagier hat die Möglichkeit, den Beförderungsvertrag hinsichtlich des Abfahrtsdatums und des Zielorts im Rahmen des aktuellen Angebots des Beförderers zu ändern. Bei Änderung des Vertrags leistet der Passagier eine Zuzahlung oder erhält die Preisdifferenz für das Ticket zurück.

3. RECHTE UND PFLICHTEN DES BEFÖRDERERS
3.1. Der Beförderer bemüht sich, den Transport des Passagiers und seines Gepäcks auf der auf dem Ticket angegebenen Strecke durchzuführen.
3.2. Der Beförderer bemüht sich, den Passagieren angemessene Reisebedingungen zu bieten, die den Sicherheits- und Hygienestandards entsprechen.
3.3. Im Falle einer Fahrzeugpanne unternimmt der Beförderer alle Anstrengungen, um ein Ersatzfahrzeug bereitzustellen, das die Fortsetzung der Reise ermöglicht.
3.4. Im Falle von Flughafentransfers haftet der Beförderer nicht für Schäden oder Verzögerungen, die entstehen:
a) durch fehlerhafte oder unvollständige Informationen über den Abflug oder die Ankunft des Passagiers;
b) durch Verkehrsbehinderungen, Grenzaufenthalte, Straßenkontrollen, schlechte Wetterbedingungen, Verspätungen von Passagieren oder andere unvorhergesehene Ereignisse;
c) durch Annullierungen, Änderungen und Verspätungen von Flugzeugankünften und -abflügen.
3.5. Der Beförderer versichert die Passagiere gegen die Folgen von Unfällen (NNW) während der Fahrt, haftet jedoch nicht für Schäden, die außerhalb des Fahrzeugs entstehen.
3.6. Der Beförderer hat das Recht, die Beförderung zu verweigern oder den Passagier auf der Strecke zurückzulassen, wenn der Passagier:
a) sich in einem Zustand der Trunkenheit oder unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln befindet;
b) die „Vertragsbedingungen für den Transport“ nicht einhält;
c) sich störend gegenüber anderen Passagieren verhält oder die Sicherheit, Pünktlichkeit oder Kontinuität des Transports gefährden könnte;
d) nicht über die für die Grenzüberschreitung erforderlichen Dokumente verfügt, sich nicht an zollrechtliche Vorschriften hält oder ohne vorherige Benachrichtigung des Beförderers Gegenstände transportiert, die eine längere Zollabfertigung erfordern und somit Verzögerungen bei der Abfertigung des Busses oder Kleinbusses an der Grenze verursachen können;
e) ein Ticket besitzt, das er in einer Weise erworben hat, die nicht mit geltendem Recht oder den Vorschriften des Beförderers übereinstimmt, oder nicht in der Lage ist nachzuweisen, dass er die Person ist, deren persönliche Daten auf dem Ticket eingetragen sind;
f) das vorgelegte Ticket Anzeichen von Manipulation oder Fälschung aufweist;
g) B.P. Interglobus Tour hat das Recht, die Beförderung von Gepäck zu verweigern, wenn dessen Größe, Beschaffenheit oder Art das Laden verzögern könnte oder sich auf die Zeit der Grenzkontrolle in einem Umfang auswirken könnte, der zu einer verspäteten Ankunft des Fahrzeugs an den Zielorten führt.
3.7. Der Beförderer behält sich das Recht vor, während der Fahrt Umstiege aus logistischen Gründen oder zur Sicherheit der Reisenden vorzunehmen.
3.8. Gemäß dem Gesetz über den Straßenverkehr ist der Beförderer nicht verpflichtet, bei der Beförderung mit dem Bus Kindersitze bereitzustellen. Auf Wunsch des Kunden und im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten sorgt der Beförderer für den Transport von Kindern unter 12 Jahren, die nicht größer als 150 cm sind, in einem Kindersitz oder einem anderen Kindersicherungsgerät.

4. RESERVIERUNG, STORNIERUNG UND ÄNDERUNG VON TICKETS
4.1. Der Beförderungsvertrag kommt mit Ausstellung des Tickets zustande.
4.2. Bei telefonischer Reservierung kommt der Vertrag mit der Bestätigung der Annahme durch einen Mitarbeiter des Beförderers zustande. Bei einer Online-Reservierung mit dem Erhalt der „Buchungsbestätigung“ an die angegebene E-Mail-Adresse.
4.3. Im Falle eines Rücktritts vom Transport trägt der Kunde eine Stornogebühr in Höhe von:
a) bis zu 7 Tage vor dem Abfahrtsdatum 10%;
b) bis zu 2 Tage vor dem Abfahrtsdatum 20%;
c) bis zu 1 Tag vor der Abfahrt oder am Abreisetag 95%.
Für nicht rechtzeitig gemeldete und nicht genutzte Fahrten wird keine Erstattung der Transportkosten gewährt.
4.4. Bei der Rückgabe eines online gekauften Tickets fällt eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 3% des Bruttoticketwertes bei nationalen Überweisungen an, während bei Überweisungen auf ausländische Konten der Kunde die gesamten Transaktionskosten trägt, um die der Erstattungsbetrag für den Kunden gemäß den Beförderungsbedingungen reduziert wird, die durch die Nutzung der Transaktionsseiten entstanden sind.
4.5. Die erste Änderung des Abfahrtsdatums, die telefonisch oder im Büro bis zu 12 Stunden vor Abfahrt oder Ankunft gemeldet wird, ist kostenlos, die Gebühren für weitere Änderungen werden individuell festgelegt, dürfen jedoch nicht höher sein als 50% des Fahrpreises.
4.6. Der Passagier hat das Recht, das Ticket bis einen Tag vor der Fahrt zur Nutzung zu einem anderen Zeitpunkt auszusetzen. Das Ticket kann für den ausgewählten Abschnitt bis zum Ende der Gültigkeitsdauer des Tickets ausgesetzt werden, jedoch nicht länger als 6 Monate ab dem Datum der ersten Reise.
4.7. Ein zuvor ausgesetztes Ticket ist nicht erstattungsfähig.
4.8. Ein zum ermäßigten Preis erworbenes Ticket, das niedriger ist als der reguläre Preis, darunter unter anderem ein über Groupon erworbenes Ticket, ein Happy-Hours-Ticket, ein Ticket für 1zł, kann nicht erstattet oder geändert werden.
4.9. Eine Rückerstattung des Kaufpreises des Tickets erfolgt nicht, wenn:
a) das Ticket abgelaufen ist;
b) das Ticket so beschädigt ist, dass es nicht mehr identifiziert werden kann;
c) der Passagier das Originalticket nicht besitzt.
4.10 Die Regeln für die Stornierung oder Änderung des individuellen Reisedatums sind in den „Bedingungen für die Erbringung von individuellen Transportdienstleistungen“ festgelegt, die Anhang 1, Anhang 2 und Anhang 3 dieser Verordnung darstellen.

5. ONLINE-ZAHLUNGEN
5.1. Liste der angebotenen Zahlungsmethoden:
• Pekao24Przelew,
• Millennium Internetzahlungen,
• PayWay Toyota Bank,
• R-Überweisung,
• MeritumBank Überweisung,
• Eurobank – Online-Zahlung,
• Schnelle Internetzahlungen mit der Deutsche Bank PBC,
• Ich zahle mit der Idea Bank,
• Zahlen mit der Nordea,
• Überweisung von BPH,
• Ich zahle mit iPKO,
• Zahlen mit ING,
• Ich zahle mit Aliorbank,
• Ich zahle mit Citi Handlowy,
• Zahlen mit BOŚ,
• Ich zahle mit Alior Sync,
• Ich zahle mit Inteligo,
• mTransfer,
• MultiTransfer,
• Zahlen mit Orange.
5.2. Akzeptierte Zahlungsmethoden: Visa, Visa Electron, MasterCard, MasterCard Electronic, Maestro.
5.3. Bei Kartenzahlungen werden alle Rückerstattungen auf das Konto dieser Karte vorgenommen.
5.4. Bei Online-Reservierungen wird eine Buchungsgebühr von 2 % des Ticketwertes erhoben.

6. RECHTE UND PFLICHTEN DES PASSAGIERS
6.1. Der Passagier ist verpflichtet:
a) ein gültiges Ticket für die gesamte Fahrtstrecke mit sich zu führen und vorzuzeigen;
b) über die Dokumente zu verfügen, die für die Grenzüberquerung erforderlich sind;
c) pünktlich am Abfahrtsort des Fahrzeugs zu erscheinen. Das Nichterscheinen des Passagiers zum Zeitpunkt der geplanten Abfahrt wird als Rücktritt von der Reise angesehen;
d) den Anweisungen des Fahrzeugpersonals zu folgen.
6.2. Der Passagier haftet für Schäden, die anderen Passagieren oder dem Beförderer zugefügt werden.
6.3. Ein Passagier, der das Fahrzeug absichtlich oder fahrlässig verschmutzt, ist verpflichtet, dem Beförderer einen Betrag zu zahlen, der den Kosten entspricht, die der Beförderer zur vollständigen Schadensbehebung tragen muss. Wenn die Verursachung eines Schadens dazu führt, dass das Fahrzeug außer Betrieb genommen wird, ist der Passagier verpflichtet, dem Beförderer zusätzlich eine Vertragsstrafe in Höhe von 500 PLN pro Tag des Ausfalls zu zahlen.
6.4. Rauchen, Alkohol trinken und die Verwendung von Betäubungsmitteln sind im Fahrzeug strengstens verboten. Das Verbot gilt auch für die Verwendung von E-Zigaretten. Passagiere, die sich nicht an die oben genannten Empfehlungen halten, werden aufgefordert, das Fahrzeug unverzüglich zu verlassen.
6.5. Aufgrund der Spezifikationen von Flughafentransfers – im Falle von Verzögerungen, Änderungen oder Problemen bei der Auffindung des Fahrzeugs kontaktieren Sie bitte die Notrufnummer (+48) 91 48 50 422. Reklamationen werden nicht berücksichtigt, wenn kein telefonischer Kontakt seitens des Passagiers hergestellt wird.
6.6. Der Transport von Kindern und deren Alter muss aufgrund der Sicherheitsanforderungen von Sitzen und Kindersitzen für Kinder in Fahrzeugen, die keine Busse sind, vorher beim Beförderer angemeldet werden.
6.7. Reklamationen sind schriftlich einzureichen.
6.8. Die Reklamation sollte enthalten:
a) das Datum der Erstellung der Reklamation;
b) den Namen und Sitz des Beförderers;
c) Vor- und Nachname (Name) und Adresse des Wohnsitzes (Sitz) der reklamierenden Person;
d) den Titel und die Begründung der Reklamation;
e) den Betrag der Forderung;
f) eine Liste der beigefügten Dokumente;
g) die Unterschrift der Person, die zur Einreichung der Reklamation berechtigt ist.
6.9. Wenn die eingereichte Reklamation nicht die oben genannten Bedingungen erfüllt, fordert der Beförderer den Reklamierenden auf, die Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Aufforderung zu beheben, mit dem Hinweis, dass die Reklamation ohne Berücksichtigung bleibt, wenn die Mängel nicht innerhalb dieser Frist behoben werden. In diesem Fall gilt das Datum des Eingangs der vervollständigten Reklamation beim Beförderer als das Datum der Einreichung der Reklamation.

7. GEPÄCK
7.1. Der Passagier hat das Recht, 1 Gepäckstück bis zu 25 kg und Handgepäck bis zu 5 kg kostenlos zu transportieren. Die Gebühr für zusätzliches Gepäck beträgt 10 PLN. Der Beförderer behält sich das Recht vor, über die Mitnahme von zusätzlichem Gepäck zu entscheiden – je nach verfügbarem Platz in den Gepäckräumen.
7.2. Der Transport von Gepäck mit ungewöhnlichen Abmessungen, wie z. B. Fahrrädern, Skiern oder Surfbrettern, ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Beförderer möglich.

8. SONSTIGES
8.1. Der Transport von Tieren ist verboten. In Ausnahmefällen kann der Beförderer die Mitnahme eines kleinen Tieres (Hund, Katze bis 4 kg!) gestatten.
8.2. Das transportierte Tier muss einen Reisepass, einen implantierten Mikrochip und die für die Einreise in das Zielland erforderlichen tierärztlichen Untersuchungen besitzen.
8.3. Für den Transport eines Tieres wird eine Gebühr von 50 PLN pro Strecke erhoben, gleichzeitig mit dem Ticketkauf durch den Passagier.
8.4. Das transportierte Tier muss angemessen mit Leine und Maulkorb gesichert und in einem geeigneten Käfig, Zwinger oder Beutel untergebracht werden. Der Transport des Tieres muss so erfolgen, dass die Reise anderer Passagiere nicht gestört wird.

9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1. In Angelegenheiten, die nicht durch diese Verordnung geregelt sind, gelten die Bestimmungen des Transportgesetzes und des Zivilgesetzbuches.
9.2. Die Bestimmungen der Verordnung gelten für lizenzierte Busbeförderungen, die nur mit Fahrzeugen durchgeführt werden, die B.P. Interglobus Tour oder Fahrzeuge von Partnerfirmen und Subunternehmern zur Verfügung stehen.
9.3. Ich stimme zu, von B.P. Interglobus Tour per E-Mail Informationen über Neuigkeiten und Promotionen zu erhalten und meine personenbezogenen Daten in diesem Zusammenhang von B.P. Interglobus Tour verarbeiten zu lassen.

10. DATENSICHERHEIT UND SCHUTZ
10.1. Der Administrator der personenbezogenen Daten der Benutzer des Dienstes ist B.P. Interglobus Tour. Gemäß dem Datenschutzgesetz (Gesetz vom 29. August 1997 über den Schutz personenbezogener Daten – Dz.U. Nr. 133, Pos. 883 mit späteren Änderungen) werden personenbezogene Daten von B.P. Interglobus Tour unter Beachtung geeigneter Sicherheitsmaßnahmen gespeichert und verarbeitet, die den Anforderungen des polnischen Rechts entsprechen.
10.2. Die Benutzer des Dienstes stimmen der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch B.P. Interglobus Tour zu, die zur Erfüllung des abgeschlossenen Vertrags und zu Marketingzwecken erforderlich sind.
10.3. Die Angabe personenbezogener Daten ist freiwillig.
10.4. Während der Datenverarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Daten einzusehen und zu korrigieren.
10.5. Die Bestimmungen dieser Verordnung treten am 01.06.2020 in Kraft.